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Gemäß §3 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber "...Maßnahmen... erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen". "Corona" ist eine geänderte Gegebenheit! Haben Sie Ihre Gefährdungs­beurteilungen und die erforderlichen Maßnahmen bereits angepasst?


Gerne unterstützen wir Sie dabei!

 


Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel / Arbeitsmittel mit elektrischen Kompo­nen­ten dürfen nicht (mehr) eigenverantwortlich von "Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten" geprüft werden! Bitte prüfen Sie, ob Ihre Prüfer die Qualifikation zur "vollwertigen" Elektrofachkraft / befähigten Person mitbringen!“


Gerne unterstützen wir Sie dabei!

 



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