Unser Beratungsangebot
Brand­schutz­beauftragter

Zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten vor gefährlichen Ein­wirkungen werden in Gesetzen, Verord­nungen und Richtlinien die Arbeit­geber­innen und Arbeitgeber, die Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen oder Unter­nehme­rinnen und Unternehmer verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte mit bestimmten Auf­gaben zu betrauen, so z. B. die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Abfall-, Gewässer- oder Strahlenschutzbeauftragte.


Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefähr­dungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.


Verfügt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber – bei festgestellter Notwendigkeit – über keinen (geeigneten) eigenen Brandschutzbeauftragten, ist ein externer Brandschutzbeauftragter zu beauftragen.

 

 

Aufgaben der Brand­schutz­beauftragten – und damit unsere wichtigen Schwerpunkte

Brandschutzbeauftragte sind die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben:


 


  1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung

  2. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen

  3. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

  4. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken

  5. Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23))

  6. Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.

  7. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast etc.)

  8. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  9. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  10. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  11. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  12. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  13. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  14. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  15. Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  16. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  17. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  18. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  19. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  20. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  21. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  22. Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  23. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  24. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  25. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
  26. Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz


 

Wir beraten Sie fachkundig und sind Ihr kompetenter Brandschutzbeauftragter in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.

 

 
 
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