Gemäß §3 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber "...Maßnahmen... erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen". "Corona" ist eine geänderte Gegebenheit! Haben Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen und die erforderlichen Maßnahmen bereits angepasst?
Gerne unterstützen wir Sie dabei!
Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel / Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten dürfen nicht (mehr) eigenverantwortlich von "Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten" geprüft werden! Bitte prüfen Sie, ob Ihre Prüfer die Qualifikation zur "vollwertigen" Elektrofachkraft / befähigten Person mitbringen!“
Gerne unterstützen wir Sie dabei!